Erstgespräch
Am schnellsten erreichen Sie uns per E-Mail.
Im Erstgespräch haben Sie die Gelegenheit Ihr Anliegen für eine Beratung zu besprechen. Sie können grundsätzliche Fragen stellen und bekommen einen ersten Eindruck von unserer Arbeitsweise und von uns persönlich.
Wir sprechen über Ihre Ziele und die Herangehensweise. Viele sind nach dem Gespräch erleichtert einen Ort gefunden zu haben, an dem Dinge auf neue Weise besprochen und angegangen werden können. Dies kann bereits klärend und ermutigend wirken.
Kosten
Grundsätzlich vergeben wir für Erstgespräche und die meisten folgenden Gespräche 80-Minuten- Termine, da in diesem Zeitfenster nach unserer Erfahrung die besten Ergebnisse erzielt werden.
Wenn Sie einen anderen zeitlichen Rahmen wünschen, versuchen wir dies einzurichten.
- Einzeltherapie/ Sexualtherapie: 60 Min. | 120,- EUR 80 Min. | 140,- EUR
- Paartherapie/ Sexualtherapie: 60 Min. | 140,- EUR 80 Min. | 160,- EUR
- Termin mit 2 Therapeuten: 80 Min. | 270,- EUR (z. Zt. nur in Göttingen)
Für Termine an Feiertagen sowie an Samstagen und Sonntagen erheben wir einen Zuschlag von 20,- EUR pro Termin.
Ermäßigungen sind nach vorheriger Absprache im Einzelfall möglich.
Wichtige Information für eine Terminabsprache:
Wenn Sie uns anrufen oder eine Email schreiben, dann...
- teilen Sie uns bitte mit, ob Sie einen Termin in Göttingen oder Bad Gandersheim wünschen.
- teilen Sie uns bitte auch mit, falls Sie mit einem Therapeutenteam arbeiten wollen.
- sind wir stets bemüht kurzfristig einen Termin für Sie zu finden.
Wie häufig finden die Termine statt?
Welche Verbindlichkeiten gehen Sie ein?
Die Termine werden von Sitzung zu Sitzung individuell vereinbart.
Nur der bereits verabredete Termin ist verbindlich.
Oft vereinbaren wir Termine mit dreiwöchigem Abstand.
Bei Absagen:
- bis zu 48 Stunden vor Termin: kostenfrei
- kurzfristigere Absagen: volle Kosten
Kostenerstattung durch Krankenkassen und Zusatzversicherungen
Für Paar- und Sexualtherapie übernehmen die gesetzlichen Kassen grundsätzlich keine Kosten.
Für eine Einzeltherapie gibt es Möglichkeiten der Kostenerstattung durch private Kranken- und Zusatzversicherungen. Im Einzelgespräch und in Rücksprache mit Ihrer Versicherung können Sie dies klären. Eine staatliche Anerkennung für die Ausübung von Psychotherapie (Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz) liegt vor.